Die FREIE Hansestadt Hamburg setzt sich mit der Aktion „Runder Tisch“ am 30. November 2017 mit der Frage des Mindesthaltbarkeitsdatums auseinander. Nur weil sie abgelaufen sind, sind Lebensmittel noch nicht ungenießbar. Was aber bedeutet das Mindesthaltbarkeitsdatum dann? Und was unterscheidet es vom Verfallsdatum? Antworten auf die wichtigsten Fragen. @Fotocredit: ndr.de